Assekuranzbüro GmbH
Ostendstr. 198
90842 Nürnberg
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Versicherungspaket für das Ausland.
Achtung die BdP Grundversicherungen enthalten keinen Auslandskrankenversicherungsschutz. Für das Ausland empfehlen wir den Abschluss der Auslandsreisekrankenversicherung. Dieses Versicherungspaket enthält Auslandkrankenversicherung Preis: Pro Tag und Teilnehmer € 0,35 für Mitglieder € 0,35 für NichtMitgl.
<Reisekrankenversicherung im Ausland für alle Mitglieder und Leiter.
Im Ausland ist das Gesundheitswesen auf anderen Grundsätzen aufgebaut. In Europa besteht für viele Staaten ein so genanntes Sozialabkommen. Wenn ein bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Versicherter im Ausland krank wird, so werden ihm die Kosten erstattet. Voraussetzung ist allerdings, dass nach deutschen Gebührenordnungen abgerechnet wird.
Meist will aber der Arzt vor Ort eine Privatrechnung stellen. Bei einem Krankenhausaufenthalt können somit die nicht übernommen Kosten sehr schnell ungeahnte Höhen erreichen.
Manche Länder haben überhaupt kein Abkommen. Hier muss der Versicherte alle Kosten alleine tragen.
Als weiteres ist der Rücktransport versichert. Hier können nicht unerhebliche Kosten auf den versicherten Zukommen. Insbesondere, wenn der Transport per Ambulanzflugzeug erfolgen muss.
Ebenso ist in der Versicherung eine Servicestelle mit versichert, die im Notfall zur Seite steht. So wird z. B. eine Bergung organisiert. Bei Sprachproblemen werden die Aussagen vom Arzt übersetzt und vieles mehr.
Wie hoch ist man versichert?
Die gesamten Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung sowie die Rückführungskosten sind nicht limitiert.
Besonderheiten
Personen über 70 Jahre können nicht versichert werden. Die Versicherung kann bis zu einer Höchstdauer von 365 Tagen abgeschlossen werden.
Nicht versichert oder was wird nicht bezahlt (die wichtigsten Fälle)
Absehbare Behandlungen
Alle Behandlungen die vor Antritt der Reise schon absehbar waren und stattfinden mussten.
Dies gilt auch für Schwangerschaftsroutineuntersuchungen.
Schwangerschaft
Alle Behandlungskosten für Schwangere wenn der Reiseantritt nach der 30ten Schwangerschaftswoche erfolgt. Ausnahmen müssen extra beantragt werden.
Hilfsmittel
Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen usw. werden nicht erstattet.