Assekuranzbüro GmbH
Ostendstr. 198
90842 Nürnberg
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Haftpflichtversicherung für alle Veranstaltungen
Diese Versicherung wird immer benötigt wenn eine Veranstaltung auch mit Nicht-BdP-Mitgliedern stattfindet.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt immer dann, wenn ein Dritter (nicht DPSG Mitglied) zu Schaden gekommen ist, und diesen Schaden ersetzt bekommen möchte. Das heißt die Haftpflichtversicherung zahlt entweder den Schaden oder sie wehrt, eventuell auch durch Gericht, unberechtigte Forderungen ab. Ob ein Anspruch vorliegt regelt in den meisten Fällen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Schadensbeispiel
Ein Stamm richtete das Stadtteilfest aus. Dabei wurden Bratwürste mit Kartoffelsalat verkauft. Der Kartoffelsalat war mit Salmonellen verseucht. Der Stamm in der Person des Vorstandes soll nun die Krankenhausaufenthalte und den Verdienstausfall bezahlen.
Wie hoch ist man versichert?
Pro Schadensfall € 1.500.000 für Personenschäden, € 500.000 für Sachschäden und € 50.000 für Vermögensschäden
Besonderheiten
Ein Selbstbehalt von € 25 pro Schadenfall ist vereinbart.Diese Versicherung muss für jede Veranstaltung einzeln beantragt werden. Schäden an gemieteten Immobilien sowie die Lebensmittelausgabe können mitversichert werden.
Nicht versichert oder was wird nicht bezahlt (die wichtigsten Fälle)
Kinder unter 7 Jahren
Das BGB regelt, dass Kinder unter 7 Jahren nicht deliktfähig sind. Sie können für Ihr Tun also nicht zur Verantwortung gezogen werden. Wenn also ein Kind unter 7 Jahren einen Schaden verursacht, z. B. ein Auto zerkratzt, kann der Besitzer keinen Ersatz verlangen.
Geliehene Gegenstände
Sachen, die gemietet oder geliehen sind, sind nicht versichert. Ausnahmen sind Jugendräume oder Übernachtungshäuser sowie Zeltplätze, wenn dies extra angegeben wurde.
Auslandschäden
Die Versicherung erstreckt sich nur auf die Bundesrepublik Deutschland. Für Auslandsfahrten oder -aktionen muss deshalb eine Auslandsversicherung abgeschlossen werden.
Siehe Auslandsfahrt.
Rennsportveranstaltungen
Alle Box - sowie Rennsportveranstaltungen, wie z. B. Auto-, Rad-, Motorradrennen, sowie deren Training sind nicht versichert.
Vorsatz
Wenn jemand einen anderen mit Absicht verletzt oder schädigt, dann ist das nicht nur eine Angelegenheit der Polizei, sondern ist auch nicht versichert.